Das Gespenst eines zweiten Felfe
Rezension von Erich Schmidt-Eenboom
Mit dem umfangreichen Werk „Sicherheitsrisiko NS-Belastung. Personalüberprüfungen im Bundesnachrichtendienst in den 1960er Jahren“ liegt nun der Band 4 der auf 13 Bände angelegten Schriftenreihe der „Unabhängigen Historikerkommission“ (UHK) des BND im Ch.-Links-Verlag vor, verfasst als Dissertation bei Wolfgang Krieger an der Universität Marburg.
Sabrina Nowack untersucht darin die Genese, die personelle Besetzung, die Arbeitsweise und Auswirkung der Org 85, einer von BND-Präsident Reinhard Gehlen im Herbst 1963 eingesetzten und zweieinhalb Jahre tätigen Arbeitsgruppe. Die hatte den Auftrag, nach der Enttarnung des ehemaligen SS-Offiziers Heinz Felfe in seinem Dienst im November 1961 aus dem hauptamtlichen BND-Personal mindestens 157 Männer auf ihre NS-Belastung und das damit verbundene Risiko einer „Feindsteuerung“ hin zu überprüfen. Für 61 Kriegsverbrecher bedeutete dies die zumeist mit Abfindungen verbundene Kündigung.
Die in einer Dissertation pflichtgemäße Übersicht über den Forschungsstand ist im Telegrammstil gehalten und mager. Unter anderem fehlt das Buch „Operation Eva“, das Frank P. Heigl und Jürgen Saupe 1981 veröffentlicht haben. Dort gab es bereits eine dezidierte Schilderung über eine „gründliche, ja fast gnadenlose Jagd auf alles, was aus der Gestapo kam … Die Jagd auf die Nazi-Mannschaft in Pullach übertrug Gehlen seiner Vorzimmerdame Fräulein Annelore Kunze … und sie sonderte auch rigoros die Gestapomannschaft im Dienst aus“. Erst in den Fußnoten spiegelt sich dann eine vorbildliche Berücksichtigung einer weitgefächerten Sekundärliteratur.
Die Einbettung ihres Themas in die bundesdeutsche Vergangenheitspolitik ist solide, wenngleich keine neuen Erkenntnisse zutage treten. Gleiches gilt auch für die Skizzierung der bereits abgeschlossenen Studien zur NS-Belastung des Auswärtigen Amts, des Verfassungsschutzes und des Bundeskriminalamts.
Überzeugend und neu ist die Darstellung der Vorgeschichte der Org 85, die Gehlen erst aus der Taufe hob, nachdem es großen politischen Druck vonseiten des Bundestags gegeben hatte. Ausschlaggebend war letztlich ein Schreiben des Vorsitzenden der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion Heinrich von Brentano an Konrad Adenauer vom Juli 1963, das eine sorgfältige Untersuchung des BND verlangte. Der durch den Felfe-Verrat und die Spiegel-Affäre vom BND enttäuschte Kanzler setzte daraufhin Günter Bachmann nach Pullach in Marsch, seit Ende Mai 1958 sein persönlicher Referent. Genauer als ihre Angabe, Adenauers Abgesandter sei in der Pullacher Verwaltung tätig gewesen, hätte Nowack ergründen können, dass Bachmann von 1948 bis Mai 1950 als politischer Sichter in einer Münchener Außenstelle saß, nicht in der Pullacher Zentrale.
Das Kapitel II widmet sich zunächst der personellen Besetzung der Org 85 mit Hans-Henning Crome an der Spitze und stets unterstützt durch die Leiterin einer Sicherheitsabteilung, Gehlens vormaliger Sekretärin Annelore Krüger durch Volker Foertsch und durch Karl-Eberhard Henke. Es befasst sich auch mit der Kommunikation mit der Zentralstelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg. Außen vor bleibt der Korrespondenzpartner von Krüger in Ludwigsburg Erwin Schüle. Hier wäre der Hinweis angebracht gewesen, dass es ein Kennverhältnis von Krüger zu Schüle aus Zeiten des Zweiten Weltkriegs gab, wo der spätere Leiter der Ludwigsburger Zentralstelle als Ic-Ordonnanzoffizier Gehlen seit März 1943 unterstellt war.
Ausführlich beschäftigt sich die Verfasserin im Kapitel III mit der Arbeitsweise der Org 85, schildert die auf Akten des unter US-Aufsicht stehenden Berlin Document Center (BDC), Informationen aus Ludwigsburg und wissenschaftliche Expertise gestützten Kreuzverhöre, denen sich die Männer aus dem „besonderen Personenkreis“ teils nur sehr widerwillig fügten. Die Befragungen fanden zumeist in der „Rechnungsprüfungsstelle“ statt, einer bahnhofsnahen Tarnadresse des BND in der Bayerstraße 8 in München, die Nowack unerwähnt lässt. Dass es parallel eine ganze Reihe nachrichtendienstlicher Nachstellungen gab, erwähnt die Autorin nicht, obwohl es in ihren Quellen aufscheint. „Man müsse verstehen, dass die Betroffenen schließlich die Beschattungen und Telefonüberwachungen, die Zurückstellung von bestimmten Aufgaben, Benachteiligungen in ihrer Laufbahn, Rufmordaktionen, Isolierung u.a. als schwere persönliche und dienstliche Belastung empfinden mussten“, konstatierte der Merckerbericht.
Was fehlt, ist eine gründlichere Verortung der Org 85 im Pullacher Machtgefüge. Mit dem Wirken der Org 85 beschäftigte sich auch der zitierte Merckerbericht, ein Gutachten über Missstände im BND, mit der das Bundeskanzleramt im Mai 1968 den Staatssekretär a.D. Dr. Reinhold Mercker, den Ministerialdirektor Dr. Raab und den Generalleutnant a.D. Alfred Zerbel beauftragt hatte. Im ersten Teil nahm der im Juni 1969 vorgelegte Bericht Bezug auf die Denkschriften des BND-Oberregierungsrates Hans Maetschke. Der ehemalige Abwehroffizier hatte es als bedrückend dargestellt, dass die Gehlen unmittelbar unterstellten Arbeitseinheiten unter Annelore Krüger, Karl-Eberhard Henke, Volker Foertsch und Hans-Henning Crome in Pullach eine Art Nebenregierung gebildet hätten. Nowack verarbeitet den Kommissionsbericht selektiv und spart Maetschkes besonders harte Kritik an Foertsch und Crome aus, die Beauftragung „mit jungen und unerfahrenen Leuten ohne Praxis, die eine Art von Sicherheitsbesessenheit, gepaart mit persönlichem Erfolgsstreben hätten deutlich werden lassen und den durch ihre Maßnahmen betroffenen Mitarbeitern keinerlei Möglichkeit zur eigenen Verteidigung aus vorgeschobenen Gründen wie Sicherheit, Verdunklung und möglicher Feindeinwirkung gegeben hätten, weil der ‚Doktor keinen zweiten Fall Felfe gebrauchen könne’. Für das menschliche Leid der Betroffenen selbst und ihrer Familien, die in Angst und teilweise in Verzweiflung gelebt hätten, hätten sie kein Verständnis gezeigt. Im zweiten Teil ihres Berichts „Die Lage des Bundesnachrichtendienstes“ machte sich die Merckerkommission diese Vorwürfe weitgehend zu eigen und hielt Gehlen vor, er habe „sich mit einer kleineren Gruppe vorwiegend jüngerer Beamter umgeben, die ohne klare Abgrenzung ihres Aufgabenbereiches in seinem Namen in alle Arbeitsgebiete hineinregieren konnten (das sog. ‚Doktorgremium’)“.
Was die Arbeit der Org 85 betraf, hielt sich die Kommission mit einem klaren Urteil darüber zurück, ob die Auffassung mancher Mitarbeiter zuträfe, dass die „Kaltstellung“ dazu genutzt worden war, „kritische Mitarbeiter loszuwerden, während andere mit gleichen ‚Belastungen’ im Dienst belassen worden seien.“ Sie hatte sogar erwogen – von Nowack übersehen -, „ob sie dem BND eine systematische Nachprüfung der genannten ‚Säuberungsaktionen’ empfehlen sollte. Sie sieht jedoch davon ab, da dadurch nur erneute Unruhe in das Personal getragen würde und trotz zeitraubender Arbeit eine letzte Klärung wahrscheinlich jetzt gar nicht mehr möglich wäre“.
Der Kernbereich von Nowacks Arbeit liegt in den Überprüfungen durch die Org 85, den Entscheidungen, die eine Kommission – letztlich jedoch Reinhard Gehlen selbst – traf, sowie bei den Konsequenzen für die Betroffenen, im BND und in seinem politischen Umfeld.
Die Masse des Fließtextes zeichnet ein sehr differenziertes Bild von zahlreichen Angehörigen des „besonderen Personenkreises“. In nahezu jedem Einzelfall werden der Gang und Ausgang des Verfahrens präzise dargestellt. Dabei werden auch alle Facetten der Schicksalsentscheidungen von der Entlassung über die eingeschränkte Weiterverwendung bis zur unbehinderten Fortsetzung der Karriere aufgeblättert sowie die teils konkurrierenden Voten der Org 85, der Kommission und Gehlens gegenübergestellt.
In aller Regel nennt Nowack in löblicher Transparenz die Klar- und Decknamen der BND-Beschäftigten. Eine Ausnahme macht sie nur bei DN TRENK, mithin bei Jens Roenneburg, 1966 Oberregierungsrat und Leiter der Gruppe 34a (Sicherheit und Gegenspionage),
Ebrulf Zuber war der wohl prominenteste Mann im besonderen Personenkreis. Der erst 1985 als Erster Direktor in den Ruhestand versetzte Unterabteilungsleiter wurde laut Nowack wegen seiner Tätigkeit bei der HJ überprüft und vollständig entlastet. Die eigentliche Ursache dafür, dass Zuber in die Mühlen der Org 85 geriet, war jedoch ein Warnhinweis des französischen Partnerdienstes, er sei ein Doppelagent des StB – mutmaßlich vom tschechischen Dienst selbst als Racheakte für Zubers erfolgreiche Operation „Bohemia“ gegen die Prager Sicherheitsbehörden über Bande gespielt. Diese Information lässt die Autorin ebenso außen vor wie die Tatsache, dass bis in die 1980er Jahre hinein Zubers Untergebene über den Feindverdacht unterrichtet wurden, um ein waches Auge auf ihren Chef zu werfen.
Ursächlich für das Ausblenden der Pullacher Erkenntnisse aus der Eigensicherung scheint der Charakter des vom BND gewährten Aktenzugangs. Zu jedem BND-Mitarbeiter gibt es eine Personalakte – im BND-Archiv mit der Dienststellenakte zusammengeführt - und eine Sicherheitsakte, die alle Verdachtsmomente und die Sicherheitsüberprüfungen dokumentiert. Nowack hatte offensichtlich keinen Zugriff auf die weit sensibleren Sicherheitsakten zu ihrer Klientel. Die Anhaltspunkte für eine vermutete oder festgestellte Feindsteuerung blitzen allenfalls dort auf, wo die Autorin die Position des Sicherheitsbeauftragten bei den Abschlussbesprechungen der Kommission dokumentiert.
Auf halbem Wege stehen, blieb sie auch im Fall von Ernst Worm. Im Herbst 1952, als Worm zum Leiter der Gruppe für Operationen gegen die CSR aufgestiegen war, geriet er bei einem Lügendetektor-Test der CIA in den Verdacht, durch den tschechischen Geheimdienst StB gesteuert zu werden. Bei der Überprüfung durch die Org 85 verzichtete der ehemalige SS-Obersturmführer auf eine Verbeamtung und wurde mit Gehlens Segen bis zum Ruhestand im April 1972 unter anderem als Resident in Beirut als Angestellter weiterbeschäftigt.
Seine Akte aus der National Archives and Records Administration (NARA) zeigt, dass Gehlen trotz massiven Drucks des US-Nachrichtendienste an Worm festhielt. Im Herbst 1964 wurde Worm durch Hinweise des dänischen Nachrichtendienstes als vom tschechischen Militärattaché in Kopenhagen geführter Doppelagent enttarnt. Offensichtlich, um nach dem Fall Felfe nicht erneut in die Schlagzeilen zu geraten, sah der BND von der Einleitung einer Strafverfolgung ab. Nowack lässt in ihrer Analyse den vertuschten Verratsfall weitgehend außen vor. Nur in einer Fußnote scheint auf, dass der enge Mitarbeiter von Crome Karl Johann Bäuml den Überprüften als KGB-Maulwurf einstufte. Er hielt „Worms Tätigkeit für die sowjetischen Nachrichtendienste angesichts seiner reibungslosen Entlassung aus sowjetischer Kriegsgefangenschaft für wahrscheinlich und deutete die Überprüfung des Mitarbeiters in den 1950er-Jahren durch den BND als Farce, um sich gegenüber den Amerikanern keine Blöße geben zu müssen“.
Nowack hat eine außerordentlich große Menge an Akten des BND herangezogen. Aber das enthebt sie nicht der Pflicht, über den Tellerrand zu schauen. Im Quellenverzeichnis schlagen nur fünf CIA-Personalakten aus dem US-Nationalarchiv zu ihrer Klientel auf. Unterzieht man sich der Mühe, die erste Hälfte der im Anhang stehenden Kurzbiographien (65 von A bis K) auf die Quellenangaben hin zu untersuchen, findet man in sieben Fällen Verweise auf andere NARA-Akten, ohne dass ersichtlich wird, welche über die BND-Akten hinausgehende Informationen daraus gewonnen wurden. Prüft man weiter, zu wie vielen der 65 NS-Belasteten eine NARA-Akte vorliegt, kommt man zu dem Ergebnis, dass weitere 29 nicht in Betracht gezogen wurden, obwohl sie doch durch wenige Mausklicks im Internet auffindbar sind. Wo Nowack die geradezu abenteuerliche Aussage trifft, bei den CIA-Akten handele es sich „allerdings hauptsächlich um Auskünfte des BDC, die dem BND auf Anfrage zugestellt wurden“, erweist sich der unausgesprochene Verzicht auf eine zentrale Quellenbasis.
Dabei hätten die CIA-Akten die rudimentären Kurzbiographien im Anhang vielfach aussagekräftiger machen können, diese Sammlung arg gestutzter Teilbiographien, die einen begrenzten Einblick in die makabersten Männer der Pullacher Mannschaft gibt. Die Funktionen der Überprüften im BND werden hier bei ihr entweder unterschlagen oder nebulös formuliert, während sie im Haupttext deutlich konkreter ausfallen. So auch geschehen bei dem bis Dezember 1977 weiterbeschäftigten Kurt Büttner, der als „Hilfsreferent in der außenpolitischen Nachrichtenbeschaffung“ vorgestellt wird. Seine NARA-Akte hätte konkretisiert, dass der 1960 aus der Sicherungsgruppe Bonn des BKA zum BND gewechselte Mann von 1961 bis 1963 für den BND als technischer Berater des Nachrichtendienstes in Togo saß. Wünschenswert wäre auch eine präzisere Bestimmung der SS-Laufbahn aus den Dienstalterslisten der SS von 1934 bis 1944 gewesen. Anstelle der stets gewählten Formulierung „letzter Dienstgrad SS-Sturmbannführer“ stände da dann beispielsweise bei Erwin Beck als Beförderungsdatum der 21. Juni 1944.
In einer CIA-Akte hätte die Autorin auch die Antwort auf ihre Frage finden können, weshalb die CIA Crome nur die BDC-Dokumente, nicht jedoch eigene Erkenntnisse zukommen ließ. Aus einem Schreiben des Münchner CIA-Stationsleiters vom 13. November 1964 geht nämlich hervor, dass der US-Dienst sich die Anfragen aus Pullach für sein eigenes UJVENTURE-Programm zunutze machte, das auf die Ausforschung deutscher Nachrichtendienstler zielte.
Der Untertitel „Personalüberprüfungen im Bundesnachrichtendienst in den 1960er Jahren“ erhebt den Anspruch, alle Sicherheitschecks in dieser Dekade zu betrachten. Doch Nowacks Arbeit endet mit der Auflösung der Org 85. Dabei setzte danach eine Welle von Sicherheitsüberprüfungen ein, die nicht mehr nur auf NS-Belastete zielte, sondern beispielsweise mit Eugen Dürksen einen Presseoffizier der Wehrmacht, mit Siegfried Ungermann einen Mitstreiter Gehlens bei Fremde Heere Ost und selbst langgediente Schreibkräfte unter die Lupe nahmen. Im Dienst waren sie als „Hexenjagden“ oder „Christenverfolgungen“ verschrien. Dutzende von NARA-Akten dokumentieren dies. Eingangs verweist sie in einer kurzen Fußnote auf diesen 300 Personen betreffenden Prozess.
Wenigstens ein Ausblick auf diese den BND lähmende Entwicklung oder mindestens ein Wort der Abgrenzung zur Arbeit der Org 85 hätte der Arbeit gutgetan.
Letztlich bescheinigt Nowack der Org 85 eine eingeschränkte Erfolgsbilanz bei der Selbstreinigung des BND. Eine „zweite Entnazifizierung“ was dies in keinem Fall, sondern getragen von der dominierenden Rolle der Sicherheit ein fragwürdiger Befreiungsschlag von Restrisiken. Das hat der ehemalige Erste Direktor im BND, Volker Foertsch, bereits in einem Interview am 9. Mai 2002 deutlich gemacht: „Wir haben damals eine Reinigung des Dienstes, zumindest von diesem Typ belasteter Personen zustande gebracht … Ich hatte den Eindruck damals, dass also gerade in den NS-Belasteten da noch der eine oder andere war, der auch fürs KGB gearbeitet hatte. Eindruck nur, denn diese Reinigungsaktion, die nach dem Entdecken Felfes lief, führte ja dann zu dem Ausscheiden dieser Leute. Uns war es damals lieber, dass die Leute einfach weg waren, der Schaden also damit beendet, und nicht unbedingt eine Strafverfolgung einsetzte.“
Insgesamt lässt das Werk den Rezensenten etwas ratlos zurück. Auf der einen Seite steht eine sehr fleißige und differenzierte Durchdringung des „besonderen Personenkreises“, die exemplarisch auch die Ergebnisse der Holocaust-Forschung einbezieht. Zu den Positiva zählt auch die detaillierte Betrachtung der Kräftespiele vor, während und nach der Arbeit der Org 85 nicht nur im Dienst, sondern auch im politischen Umfeld. Auf der anderen Seite fehlt es in einigen elementaren Fragen an Gründlichkeit und Urteilsschärfe.
Sabrina Nowack:
Sicherheitsrisiko NS-Belastung. Personalüberprüfungen im Bundesnachrichtendienst in den 1960er Jahren, Ch. Links Verlag: Berlin 2016, 528 Seiten, ISBN 978-3-86153-923-0, € 45,00.
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